Zentrale

tel.I:   03641- 639024 – 7
tel.II:  03641- 639024 – 8
fax:    03641- 639024 – 9
mail: info@acta-personal.de

Jena

acta – Personaldienstleistungen GmbH
karl-liebknecht-str. 26
07749 Jena

Frankfurt

acta – Personaldienstleistungen GmbH
dieselstraße 8
63128 dietzenbach

logo

Arbeitnehmerüberlassung ist der Einsatz von Leiharbeitnehmern.
Die Mitarbeiter sind bei der acta – Personaldienstleistungen GmbH beschäftigt
und über einen Arbeitnehmer-überlassungsvertrag beim Kundenunternehmen (Entleiher) im Einsatz.

Bei der Arbeitnehmerüberlassung
wird unser Arbeitnehmer in ein Kundenunternehmen überlassen
um Personalengpässe zu überbrücken.

Das Arbeitsverhältnis zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer besteht, jedoch steht dem Entleiher ein Direktionsrecht zu, d.h. der Leiharbeitnehmer unterliegt den Weisungen des Entleihers. Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung unterliegt der Erlaubnispflicht nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Gewerbsmäßig bedeutet, dass die selbständige Tätigkeit auf Dauer angelegt und mit einer Gewinnerzielung verbunden ist. Eine gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn der Leiharbeitnehmer zu dem Zweck eingestellt wurde, ganz oder überwiegend bei wechselnden Entleihern als Arbeitskraft eingesetzt zu werden.

Quelle: IHK